| Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, sowie Grundeigentum erwerben, veräussern, belasten, überbauen, verwalten, vermieten und vermitteln. |