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Schweizer Fleisch-Fachverband SFF
Steinwiesstrasse 59 8032 Zürich / ZH Switzerland
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WIN: | CH0000138114 | | Legal Form: | Association | | Status: | active | | Registernumber: | 020.6.900.574-8 |
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| Der Verein wahrt die Interessen der schweizerischen Fleischwirtschaft. Im besonderen stellt sich der Verband folgende Aufgaben: a) Förderung und Einhaltung des möglichst engen Zusammenschlusses der gesamten schweizerischen Metzgerschaft und der Unternehmungen der Fleischwirtschaft; b) Pflege des Leistungswillens und Förderung der Leistungsfähigkeit der Mitglieder; c) Vertretung der gemeinsamen Interessen im Rahmen der eidgenössischen Gesetzgebung, Verordnungen und sonstigen Erlasse; d) Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber eidgenössischen Behörden, anderen Vereinigungen, Gemeinschaften und der Öffentlichkeit; e) Behandlung aller für das Metzgereigewerbe und die Fleischwirtschaft wichtigen Fragen, so insbesondere mit Bezug auf Handel und Verkehr im allgemeinen, Lebensmittelrecht, Vorschriften des Veterinär- und Gesundheitswesens, Aussenwirtschaft, Landwirtschaftspolitik, Steuerangelegenheiten usw.; f) Herausgabe der Verbandszeitung und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Metzgereigewerbes, der Fleischwirtschaft und des Nahrungsmittels Fleisch; g) Herstellung der Verbindung zwischen den einzelnen Regionalverbänden, Fachgruppen und unter den einzelnen Mitgliedern; h) Förderung des Metzgereigewerbes und der Fleischwirtschaft durch Gründung, Erhaltung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Einrichtungen im Sinne der Selbsthilfe sowie durch ein branchenbezogenes und kostengünstiges Dienstleistungsangebot für die Mitglieder; i) Förderung der Berufs-, Aus- und Weiterbildung einschliesslich der Unternehmerschulung sowie allgemein des Nachwuchses in der Branche; k) Wahrung des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; Ordnung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen oder durch Erlass von Berufsordnungen; l) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Fleischwirtschaft oder verwandten oder branchennahen Berufsgruppen. Der Verband kann sich durch Beschluss der Haupt- oder Abgeordnetenversammlung weitere dem Gesamtwohl des Metzgereigewerbes und der Fleischwirtschaft dienende Aufgaben stellen. |
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